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   LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 2-03 O 392/19   

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LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 2-03 O 392/19 (https://dejure.org/2020,23454)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.07.2020 - 2-03 O 392/19 (https://dejure.org/2020,23454)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 2-03 O 392/19 (https://dejure.org/2020,23454)
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  • OLG Frankfurt, 13.02.2020 - 16 U 93/19

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von während der Straftat aufgenommenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
    Es ist anerkannt, dass jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers ist, die Rückschlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (BGH NJW 2015, 782 Rn. 15; BGH NJW 2020, 770 Rn. 37 - Zitat aus Anwaltsschriftsatz; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 13.02.2020 - 16 U 93/19 ) und daher dem Verfasser die Befugnis zusteht, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden ( OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 13.02.2020 - 16 U 93/19 ).

    Dies kann sogar dann gelten, wenn der Brief bereits (Jahre) zuvor auf einer Pressekonferenz veröffentlicht wurde, aber Jahre später einem neuen Publikum in einer TV-Berichterstattung eröffnet wird ( OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 13.02.2020 - 16 U 93/19 ).

    Vielmehr oblag es weiter dem Kläger, zumindest über die Form der Veröffentlichung seines Briefs zu entscheiden (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 13.02.2020 - 16 U 93/19 ).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH NJW 2016, 789 Rn. 20; BGH NJW 2016, 56 Rn. 29; BGH NJW 2014, 2029 Rn. 22; jew. m.w.N.).

    Außerhalb des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 GG stehen - abgesehen von solchen Tatsachenbehauptungen, die von vornherein Dritten nicht zur Meinungsbildung dienen können (BGH GRUR-RR 2008, 257 Rn. 12 m.w.N.) - aber nur bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung feststeht, denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr anzusehen sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit regelmäßig kein schützenswertes Interesse (BGH GRUR 2014, 693 Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre).

    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (BGH GRUR 2013, 312 - IM Christoph; BGH GRUR 2014, 693 Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre).

  • BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15

    Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
    Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH NJW 2018, 3506 Rn. 26 - Direkt-Mailing; BGH NJOZ 2018, 194 Rn. 17; jew. m.w.N.).

    Im Allgemeinen gelingt eine Widerlegung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (BGH NJOZ 2018, 194 Rn. 17), die jedoch beklagtenseits verweigert wurde.

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
    Der Schutz der Intim- oder Privatsphäre kann nämlich entfallen, wenn der Grundrechtsträger diesen Bereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet, und bestimmte, an sich der Intim- oder Privatsphäre zuzurechnende Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht und damit zugleich die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BGH NJW 2012, 767 Rn. 12 - Pornodarsteller m.w.N.).

    Er kann sich dann nicht gleichzeitig auf den öffentlichkeitsabgewandten Schutz seiner Intim- oder Privatsphäre berufen (BGH NJW 2012, 767 Rn. 12 - Pornodarsteller m.w.N.).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
    Wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut geschützt, ohne dass dieser Schutz einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugänglich ist (BVerfG NJW 2009, 3357 Rn. 25 m.w.N.).

    Die Beurteilung, ob ein Sachverhalt diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfG NJW 2009, 3357 Rn. 25).

  • LG Düsseldorf, 27.10.2010 - 12 O 309/10

    Recht auf ungestörte Trauer um den Tod eines nahen Angehörigen; Interesse der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch der Bereich der Trauerverarbeitung grundsätzlich dem Bereich der Privatsphäre zuzuordnen ist, selbst wenn diese teils in der Öffentlichkeit stattfindet (OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.10.1998 - 15 U 232/97, BeckRS 2000, 12202; OLG Jena NJW-RR 2005, 1566; LG Düsseldorf ZUM-RD 2011, 247; zu Bildaufnahmen bei einer Trauerfeier LG Frankfurt/Oder AfP 2013, 438; LG Köln NJW 1992, 44).

    Dies soll sogar gelten, wenn der Betroffene ein Interview gibt (LG Düsseldorf ZUM-RD 2011, 247).

  • OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04

    Verletzung des Rechts der Eltern auf ungestörte Trauer; Ausgleich von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch der Bereich der Trauerverarbeitung grundsätzlich dem Bereich der Privatsphäre zuzuordnen ist, selbst wenn diese teils in der Öffentlichkeit stattfindet (OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.10.1998 - 15 U 232/97, BeckRS 2000, 12202; OLG Jena NJW-RR 2005, 1566; LG Düsseldorf ZUM-RD 2011, 247; zu Bildaufnahmen bei einer Trauerfeier LG Frankfurt/Oder AfP 2013, 438; LG Köln NJW 1992, 44).

    Besonders zu berücksichtigen sein kann insoweit auch der Schutz von Familie und Kindern aus Art. 6 GG (OLG Jena NJW-RR 2005, 1566).

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
    Dies ist von dem Rechtsanwalt darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen (BGH NJW 2015, 3793 Rn. 23).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
    Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH NJW 2018, 3506 Rn. 26 - Direkt-Mailing; BGH NJOZ 2018, 194 Rn. 17; jew. m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12

    Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
    Es ist anerkannt, dass jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers ist, die Rückschlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (BGH NJW 2015, 782 Rn. 15; BGH NJW 2020, 770 Rn. 37 - Zitat aus Anwaltsschriftsatz; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 13.02.2020 - 16 U 93/19 ) und daher dem Verfasser die Befugnis zusteht, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden ( OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 13.02.2020 - 16 U 93/19 ).
  • BGH, 26.11.2019 - VI ZR 12/19

    Kein Schertz: Medienanwalt wollte Spiegel einschüchtern und verliert

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

  • BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17

    Entfallen des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme von

  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17

    Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht

  • LG Frankfurt/Oder, 25.06.2013 - 16 S 251/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Fotografieren von Teilnehmern einer

  • LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild:

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1998 - 15 U 232/97

    Ansprüche der Ehefrau eines unter Verletzung des Rechtes am Bild abgebildeten

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 304/12

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

  • BGH, 30.04.2019 - VI ZR 360/18

    Zulässigkeit einer Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14

    Kachelmann gegen Schwarzer - Freigesprochener darf nicht indirekt weiterhin der

  • OLG Köln, 21.11.2019 - 15 U 121/19

    Unterlassungsansprüche wegen Wortberichterstattungen

  • OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines verurteilten Straftäters

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14

    Unterlassungsanspruch eines im öffentlichen Interesse stehenden Prominenten

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